Gerechtigkeit is(s)t besser.

Volksinitiative zur Einführung eines gebührenfreien und gesunden Mittagessens für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 im Land Brandenburg

Wir fordern ein gebührenfreies und gesundes Mittagessen für alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1–6 im Land Brandenburg.

Gab es das nicht schon einmal?

Ja! Im Jahr 2024 formierte sich ein starkes Bündnis aus Organisationen, Vereinen, Verbänden, Gewerkschaften sowie der Partei DIE LINKE Brandenburg und startete die Volksinitiative „Schule satt! Forderung nach einem beitragsfreien Mittagessen für alle Schüler*innen der 1. bis 6. Klassen an allen brandenburgischen Schulen“. Innerhalb von nur acht Monaten gelang es, über 22.500 gültige Unterschriften von Brandenburger*innen zu gewinnen, um die Politik zum Handeln aufzufordern.

Was dann passierte, ist kaum in Worte zu fassen: Der Hauptausschuss des Landtags lehnte die Volksinitiative ab. Laut einem parlamentarischen Gutachten ging u.a. aus dem Titel der Zweck der Unterschriftensammlung nicht eindeutig hervor, sodass diese als unzulässig eingestuft wurde. Die Regierungsparteien ließen nicht einmal einer Anhörung der Vertreter*innen der Volksinitiative zu.

Gegen den Willen tausender Brandenburger Unterstützer*innen. Gegen den gleichberechtigten Bildungszugang für unsere  Kinder mit einem gemeinsamen Mittagessen am Lernort Schule.

Das darf nicht sein!

Aus diesem Grund starten wir die Volksinitiative erneut. Sie fordert für alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1–6 im Land Brandenburg ein gebührenfreies und gesundes Mittagessen – unabhängig vom Geldbeutel der Eltern. Für ein gesundes und glückliches Aufwachsen. Zur Linderung der Folgen von Kinderarmut und für mehr Chancengleichheit in der Bildung.

Was ist diesmal anders – und warum wird die Volksinitiative diesmal erfolgreich sein?

Bereits im Vorfeld wurde der Neustart rechtlich begleitet, um dem Hauptausschuss, der über Erfolg oder Misserfolg einer Volksinitiative entscheidet, keine neuen Angriffspunkte zu liefern. Und der Landtag kann es sich nicht leisten, einer so erfolgreichen Volksinitiative – und damit dem Willen der Brandenburger Bürgerinnen und Bürger – ein zweites Mal zu widersprechen.