Fragen und Antworten
Was ist eine Volksinitiative?
Eine Volksinitiative (VI) ist der erste Schritt des dreistufigen Verfahrens der Volksgesetzgebung in Brandenburg. Alle Einwohner*innen haben das Recht, dem Landtag Gegenstände zur politischen Befassung und Willensbildung zu unterbreiten sowie Gesetzentwürfe in den Landtag einzubringen. Das Volksgesetzgebungsverfahren ist in der Landesverfassung Brandenburgs festgeschrieben und ermöglicht Brandenburgerinnen sich direkt an politischen Entscheidungen zu beteiligen.
Volksinitiativen als erste Stufe der Volksgesetzgebung verfolgen das Ziel, den Landtag zu veranlassen, sich mit einem bestimmten politischen Sachverhalt zu befassen. Der Landtag ist verpflichtet innerhalb von vier Monaten nach deren Eingang bei der Landtagspräsidentin eine Entscheidung über die Volksinitiative zu treffen. Vor der Entscheidung des Landtages haben die Initiatoren das Recht auf Anhörung vor dem zuständigen Ausschuss.
Wie viele Unterschriften brauchen wir für eine erfolgreiche Volksinitiative?
Damit die Volksinitiative erfolgreich ist, müssen wir innerhalb eines Jahres (also spätestens bis zum 13.03.2027) mindestens 20.000 gültige Unterschriften sammeln und diese anschließend dem Landtag vorlegen. Dort werden die Unterschriften auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft. Erfahrungsgemäß wird ein Teil der Unterschriften für ungültig erklärt. Vor diesem Hintergrund sollten wir also mindestens ca. 35.000 Unterschriften sammeln. Unser Ziel ist es aber, deutlich mehr Menschen zum Mitmachen zu gewinnen! Je mehr Menschen sich mit uns für ein kostenloses Mittagessen einsetzen, umso mehr steigt der Druck auf die politischen Verantwortlichen, diese Forderung umzusetzen!
Wer darf unterschreiben?
Das Recht zur Unterschrift haben alle Einwohner*innen des Landes Brandenburg, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Unterschreiben dürfen auch alle in Brandenburg mit Erstwohnsitz gemeldeten EU-Bürger*innen, sowie Staatsangehörige anderer Länder, die im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung sind.
Kann man die Volksinitiative auch online unterschreiben?
Eine Volksinitiative geht in ihrer Wirkung deutlich über das Mittel einer Online-Petition hinaus und unterliegt deswegen einer gesetzlichen Regelung.
Ist sie erfolgreich, ist der Landtag verpflichtet, dazu eine Entscheidung zu treffen. Lehnt er die Initiative ab, ist anschließend ein Volksbegehren und in der dritten Stufe ggf. sogar ein Volksentscheid möglich, mit dem ein Anliegen durch die Brandenburger und Brandenburgerinnen direkt und verbindlich beschlossen werden kann. Dafür schreibt das Gesetz die persönliche und handschriftliche Eintragung in die Unterschriftenlisten vor. Deshalb bringt eine Online-Petition das Anliegen leider nicht voran.
Was ist beim Ausfüllen der Unterschriftenlisten zu beachten, damit auch wirklich jede Unterschrift am Ende zählt?
Alle Unterschriftenlisten werden im Landtag geprüft. Damit jede Unterschrift zählt, müssen alle Daten und Unterschrift unbedingt vollständig und leserlich eingetragen werden. Eine Unterschrift gilt nur, wenn folgende Daten komplett, korrekt und leserlich ausgefüllt sind:
- Vorname,
- Nachname,
- Geburtsdatum (Tag, Monat, Jahr),
- Straße und Hausnummer,
- Postleitzahl und
- Wohnort.
Dabei dürfen keine Abkürzungen von Wohnorten verwendet werden. Auch die Übernahme von Daten des Vorgängers durch „Gänsefüßchen“ z. B. beim Wohnort ist nicht erlaubt!
Unleserliche, unvollständige oder fehlerhafte Angaben führen dazu, dass Unterschriften nicht gezählt werden. Ebenfalls ungültig sind doppelte Unterschriften auf verschiedenen Bögen.
Da alle eingereichten Listen formal identisch und textgleich sein müssen, verwendet bitte nur die auf dieser Website veröffentlichten Vorlagen, die ihr hier herunterladen könnt. Achtet bitte auch darauf, dass bei allen Unterschriftenbögen die Forderungen und Erläuterungen zur Volksinitiative aufgedruckt sind. Wenn ihr diese weglasst, um auf beiden Seiten Unterschriftenzeilen drucken zu können, sind die Listen leider auch ungültig! Schwarz-weiß-Kopien sind erlaubt.
Wer darf Unterschriften sammeln?
Jede private Person oder Organisation, die sich mit uns für ein kostenloses Mittagessen einsetzen möchte, kann Unterschriften sammeln und die Listen auslegen. Gebt diese Unterschriftenlisten also sehr gern an alle Menschen weiter, die mitsammeln wollen.
Wie können Unterschriften gesammelt werden?
Die Unterschriften können auf Unterschriftenlisten aus Papier zum Beispiel bei Veranstaltungen, auf der Straße, in Kitas, Schulen, Einkaufsläden, Arztpraxen, auf Märkten, in Unternehmen und Vereinen oder an der Haustür gesammelt werden. Wichtig ist dabei, dass die Unterschriftenlisten vollständig und gut lesbar ausgefüllt werden. Außerdem können nur Unterschriftenlisten gezählt werden, bei denen die Forderungen der Initiative abgedruckt sind!
Muss eine Sammelaktion irgendwo angemeldet werden?
Unterschriften können ohne Anmeldung überall im öffentlichen Raum gesammelt werden. Ausnahme: Für die Aufstellung eines festen Standes, Klapptisch, Pavillon etc. im öffentlichen Raum braucht es eine Genehmigung der Kommune, meistens vom Straßenverkehrsamt (entsprechende Anträge sind oft unkompliziert auf den Webseiten der jeweiligen Ortsverwaltung zu finden.) Bei Veranstaltungen, wie z.B. Märkten oder Straßenfesten fragt bitte bei den jeweilig verantwortlichen Veranstalter*innen an, ob ihr Unterschriften sammeln könnt. Bei Privatgrundstücken – wie z.B. auch Einkaufzentren – ist die Einwilligung der Eigentümer*innen/Manager*innen notwendig.
Bis wann und wohin sollen die Unterschriften eingeschickt werden?
Volle Unterschriftenlisten bitte immer so schnell wie möglich die Geschäftsstelle des AWO Bezirksverband Potsdam e.V. schicken:
Volksinitiative „Einführung eines gebührenfreien und gesunden Mittagessens für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 im Land Brandenburg“
c/o AWO Bezirksverband Potsdam e.V.
Neuendorfer Straße 39 b
14480 Potsdam
Es gibt darüber hinaus auch die Möglichkeit, ausgefüllte Listen bei einer unserer beteiligten Initiativen abzugeben oder einzuwerfen. Eine Liste der Abgabestellen findet ihr hier »
Auch, wenn es absolut verständlich ist, dass ihr für die Abgabe lieber erst mehrere Listen sammeln wollt, empfehlen wir euch aus Datenschutzgründen, Listen spätestens nach 2-3 Wochen einzuschicken oder abzugeben.
Was passiert mit den Daten?
Die Daten werden von der Initiative ausschließlich zum Zweck der Übergabe an den Landtag erhoben. Die Daten werden weder elektronisch gespeichert noch in irgendeiner Form weiterverarbeitet. Alle eingetragenen Daten werden ausschließlich zur Prüfung der Unterschriftsberechtigung durch das Land Brandenburg verwendet.
Was passiert, wenn unsere Volksinitiative erfolgreich ist?
Unsere Volksinitiative ist erfolgreich, wenn wir innerhalb eines Jahres (bis spätestens 13. März 2027) mindestens 20.000 gültige Unterschriften gesammelt und im Landtag eingereicht haben. Dann muss sich der Landtag mit unserer Forderung beschäftigen und innerhalb von vier Monaten über diese entscheiden.
Wird unsere Forderungen abgelehnt, können wir in der nächsten Stufe ein Volksbegehren starten. Bei einem Volksbegehren müssen sich innerhalb von sechs Monaten mindestens 80.000 Menschen mit ihrer Unterschrift auf dem Amt oder per Briefwahl für die Forderung einsetzen. Für die Behandlung des Volksbegehrens hat der Landtag nur zwei Monate Zeit. Sollten die Inhalte des Volksbegehrens erneut abgelehnt werden, dann kann es in der dritten Stufe zum Volksentscheid kommen. Ein Volksentscheid gilt als angenommen, wenn die Mehrheit der Abstimmungsteilnehmer und mindestens ein Viertel aller stimmberechtigten Brandenburger für den Volksentscheid abstimmen.
Warum braucht es unsere Volksinitiative für ein gebührenfreies Schulessen?
Jedes Kind hat das Recht auf ein gesundes Aufwachsen! Eine wichtige Grundlage dafür ist eine vollwertige Verpflegung. Insbesondere eine warme Mittagsmahlzeit liefert einen wesentlichen Beitrag zur Deckung des täglichen Nährstoffbedarfs und damit ausreichend Energie zum Lernen und Spielen. Vor diesem Hintergrund ist die Verpflichtung zur Bereitstellung des Mittagessens sowohl im Kita- als auch im Schulgesetz als Grundversorgung verankert. Es muss also jedem Kind und jedem Jugendlichen der Zugang zu einer Mittagsmahlzeit ermöglicht werden. Nicht klar geregelt ist allerdings die Höhe der Kostenbeiträge zum Mittagessen. Vor allem im Schulgesetz gibt es keine Regelung zur Deckelung der Kostenbeteiligung der Eltern. (Siehe § 113 des brandenburgischen Schulgesetzes)
Infolge stark gestiegener und unverändert hoher Nahrungsmittelpreise mussten Caterer und Versorgungsanbieter in den vergangenen Jahren die Preise deutlich anheben. Damit liegen die Preise für das Schulessen jetzt oft zwischen 5 und 7 Euro. Das können sich viele durch die Krisen hoch belastete Familien nicht mehr leisten. Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter*innen, Fachkräfte in Sozialverbänden stellen fest: Immer mehr Kinder werden vom Schulessen abgemeldet.
Die bislang durch Bund und Land ergriffenen Maßnahmen zur Entlastung von Familien reichen nicht aus. Die geplante Abschaffung des Bürgergeldes und die Verschärfung der Regeln für Empfänger*innen der Grundsicherung dürfte die Situation für viele Familien weiter verschärfen.
Die Gewährleistung eines kostenlosen Mittagessens stellt also eine zentrale Armuts- und Gesundheitspräventionsmaßnahme dar, die in Brandenburg umgesetzt werden muss. Forderungen und Anträge zur Deckelung oder Kostenbefreiung des Mittagessens wurden durch den Landtag in den vergangenen Monaten abgelehnt. Deswegen braucht es unsere Volksinitiative!
Warum fordert die Volksinitiative kein kostenloses Mittagessen für alle Kinder und Jugendlichen?
Genau das war eigentlich die ursprüngliche Idee und bleibt auch das große Ziel aller Kooperationspartner*innen der Volksinitiative: Perspektivisch muss es gelingen, das Mittagessen in Krippe-, Kita-, Hort- und Schulen für alle Kinder und Jugendliche in Brandenburg kostenbeteiligungsfrei zu regeln. Allerdings können wir dieses Ziel nicht mit einer Volksinitiative erreichen. Bei einem angenommenen durchschnittlichen Preis für ein Mittagessen von 5,23 Euro beliefen sich die Kosten für die Erstattung der Kostenbeiträge für alle über 410.000 Kinder und Jugendliche des Landes auf jährlich rund 430 Mio. Eine solche Volksinitiative könnte aufgrund der Höhe der voraussichtlichen Kosten an der Prüfung auf Grundlage des „Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid“ (Volksabstimmungsgesetz – VAGBbg) scheitern.
Im Ergebnis haben wir uns entschieden, zunächst mit dem „Berliner Modell“ zu starten und im 1. Schritt mit unserer Volksinitiative „Einführung eines gebührenfreien und gesunden Mittagessens für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 im Land Brandenburg“ das Mittagessen für alle 140.000 Schüler*innen der 1. bis 6. Klassen an allen Grund- und Förderschulen sowie an Gymnasien kostenbeteiligungsfrei zu regeln. Unabhängig davon, ob die Kinder den Hort besuchen oder nicht.
Parallel kämpfen wir z.B. um die Fortsetzung der Kitarechtsnovelle, um hier auch eine stabile Lösung zur Kostendeckelung oder eine Lösung der Kostenbeteiligung zu verankern.
Warum haben wir keinen konkreten Gesetzestext formuliert?
Mit der Volksinitiative soll der Landtag dazu aufgefordert werden zu regeln, dass das Mittagessen für alle Kinder in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 in Grund- und Förderschulen sowie Gymnasien im Land Brandenburg kostenbeteiligungsfrei wird. Diese Forderung ermöglicht auch die Abstimmung einer kooperativen Finanzierungslösung zwischen Land und Kommunen.
Wer steht hinter der Volksinitiative?
Es gibt einen wachsenden Kreis der Träger*innen und Unterstützer*innen. Darunter sind Wohlfahrtsverbände, und soziale Träger Gewerkschaften und beispielsweise der Kita-Elternbeirat Potsdam. Eine aktuelle Liste der Träger*innen und Unterstützer*innen findet ihr hier.
Wie kann ich mich an der Volksinitiative beteiligen?
Indem Du selbst unterschreibst, Unterschriften sammelst, Unterschriftenlisten zum Sammeln an Freunde, Bekannte, Kolleg*innen weitergibst und in deinem Umfeld sowie über die sozialen Medien auf die Volksinitiative aufmerksam machst.
Auch mit einer Spende kannst du der Volksinitiative enorm weiterhelfen. Mit dem Geld können wir weitere Listen drucken und Öffentlichkeitsarbeit gestalten.